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Die Verwaltung von Sondereigentum kommt der Verwaltung von Vermietungsobjekten nahe. Es besteht jedoch hier der Unterschied, dass es sich meist um die Verwaltung von einzelnen Wohnungen (Sonder- oder Teileigentum) innerhalb von Eigentumsgemeinschaften handelt.
Die Verwaltung von Sondereigentum wird von uns auch unabhängig von der Beauftragung mit der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums angeboten und durchgeführt. Dies beinhaltet je nach vertraglicher Vereinbarung die Erledigung aller Angelegenheiten, die zur ordnungsgemäßen Verwaltung und Betreuung von Sondereigentum sowie zugehöriger Sondernutzungsrechte gehören.
Sprechen Sie uns einfach hier an, wir freuen uns auf Sie!
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